Impressum und AGBs

Annette Holland
Inhaber des Unternehmens: Annette Holland
Hohenstadter Gasse 9
73453 Abtsgmünd – Neubronn
Deutschland
Email: annette.holland@gmx.net
Telefon: 0160 6494125

Verantwortlich für den Inhalt: Annette Holland

Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich 

1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere  Geschäftsbeziehungen.

2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers/Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ich ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt habe.

3) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. meine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

  • 2 Vertragsabschluss

1) Meine Angebote sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn ich dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen etc. ), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich mir Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte.

2) Die Annahme und Vergabe eines Auftrages wird von mir schriftlich, auch in elektronischer Form, erklärt und bestätigt.

  • 3 Preise für die Planungskosten / Zahlungsbedingungen

1) Kontaktaufnahme und Rahmenbedingungen für das Erstgespräch festlegen      (telefonisch/per Mail).

2) Erstgespräch (kostenpflichtig inkl. Fahrtkosten):

  • Persönliches Gespräch, Kennenlernen Ihrer Wünsche und Ansprüche an den zukünftigen Garten oder des Geländes.
  • Begehung des Grundstückes/Geländes mit Besichtigung des zu gestaltenden Bereiches
  • Fotografieren der Örtlichkeit,
  • Erstellung einer Grobskizze

Auf das Erstgespräch erfolgt ein Angebot. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart und schriftlich fixiert, gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsunterzeichnung angegebenen Preise. Die geltenden Stundensätze können Sie dem jeweiligen Angebot entnehmen.

3) Nach Angebotsunterzeichnung erfolgt meine Beratung und Projektbegleitung bis hin zur Pflegeanleitung. Dabei kann u.a. aus folgenden, kostenpflichtigen Leistungen gewählt werden:

  • individuelle Beratung
  • Nutzungs- / Funktionsplan
  • ausführliche Ausgestaltung des Gartenplanes
  • Angebotsprüfung (bei Vergabe der Umgestaltung z.B. an GaLa-Bauer)
  • Pflanzliste mit Berücksichtigung eventueller Änderungswünsche
  • Pflanzenbeschaffung
  • Beaufsichtigung der Umsetzung vor Ort
  • 2-jährige Pflegeanleitung

Von Ihnen erhalte ich im Vorfeld: diverse Daten/Unterlagen wie z.B. ausgefüllten Fragebogen (Wird von mir bereit gestellt), Lageplan, Bestandsplan (Aufmaß), Lage von Versorgungsleitungen, Fotos; gerne auch Beispiele, die Sie auf keinen Fall möchten (eindeutig gekennzeichnet!), Budgetrahmen.

 

Hinweis für Schulen und Kindergärten: Bitte vorab mit Träger/Förderverein/Gemeinde u.a. abklären inwieweit es Fördergelder, Zuschüsse o.ä. gibt!

Hinweis für Firmen und Gemeinden: Preise für die Planung von z.B. größeren Industrieaußenanlagen werden gesondert festgelegt.

4) Nach der Gartenplanerstellung wird der Plan inkl. Pflanzenliste mit Ihnen besprochen (hier wäre noch eine letzte, kostenlose Änderung möglich!) und, nach Ihrer schriftlichen Freigabe bzw. Auftragserteilung umgesetzt. Eine Ausführung in Eigenleistung ist denkbar. Sofern Sie dies wünschen, ist die Umsetzung durch ein Gewerk (Garten-und Landschaftsbau/GaLa-Bau etc.) möglich und ich übernehme die Angebotsprüfung. Während der Umsetzung kann ich als Baustellenbetreuung temporär vor Ort sein. Die dabei anfallenden Kosten (z.B.: telefonische Rücksprachen, zusätzliche Anfahrtskosten etc.) werden gesondert berechnet. Hinweis: Ist die Freigabe durch Sie erfolgt und Sie haben nochmals Änderungswünsche, fallen erneut Planungskosten an, die berechnet werden.

Hinweis für Schulen und Kindergärten: Für die Umsetzung größerer Projekte können Sie Kosten sparen, wenn sich viele Eltern/Schüler/Kinder oder auch z.B. Mitarbeiter eines Bauhofes „ehrenamtlich“ beteiligen. Überlegen Sie auch im Vorfeld, ob man das Projekt nicht auch schrittweise – über mehrere Saisons / Jahre (z.B. Pausenhofumgestaltung) – umsetzen kann.

Stand: 04/2022